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BVerwG, 26.02.1997 - 4 B 187.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Ausnahmegenehmigung auf Grund unbilliger Härte, wenn Antragsteller selbst abweichend von der Baugenehmigung gebaut hat
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.07.1996 - 1 B 94.2254
- BVerwG, 26.02.1997 - 4 B 187.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 4 B 187.96
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 4 B 187.96
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).